Bundesverband
Deutscher Bestatter e.V.
Deutsche
Bestattungsvorsorge-Treuhand AG
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
Die Feuerbestattung ist die Kremation (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg.
Dazu sollte die schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen (datiert und
unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Fehlt eine solche Erklärung,
können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber
schriftlich bekunden.
Die Feuerbestattung ist von den beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen
anerkannt. Eine Trauerfeier kann mit dem Sarg vor der Einäscherung stattfinden,
egal ob in unserer Trauerhalle, in der Kirche oder einer Friedhofskapelle.
Bei uns ist es üblich, dass die Trauergäste am Ende der Trauerfeier noch einmal
eine Kerze anzünden und sich so von dem Verstorbenen verabschieden,
bevor er von uns zum Krematorium überführt wird.
Die Urne wird dann (oft im engsten Familienkreis) zu einem späteren Zeitpunkt
beigesetzt, wobei die Zeitspanne zwischen einem Tag bis zu vier Wochen
betragen kann. Auf Wunsch ist es auch möglich, morgens die Trauerfeier
abzuhalten und die Urne am späten Nachmittag beizusetzen.
Eine Urnentrauerfeier findet nach der Kremation statt. Die Urne mit der Asche
des/der Verstorbenen wird feierlich aufgebahrt und im Anschluss an die
Trauerfeier direkt auf dem Friedhof beigesetzt. Dies kann eine doppelte
seelische Belastung vermeiden.
Die Grabauswahl ist bei Urnen sehr vielfältig, sie können beigesetzt werden: